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Das bin ich

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht – beruflich wie privat stehen für mich Klarheit, Struktur und Verlässlichkeit im Vordergrund.

Meine Geschichte

Mein Schwerpunkt im Arbeitsrecht hat sich früh herausgebildet. Bereits im Studium und im Referendariat lag mein Fokus auf individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen mit direkter wirtschaftlicher Relevanz für Unternehmen. Nach dem Berufseinstieg habe ich mich konsequent auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Die Fachanwaltschaft war dabei kein formaler Schritt, sondern die logische Konsequenz dieser Fokussierung.

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In der Beratung von Unternehmen ist mir wichtig, rechtliche Risiken frühzeitig einzuordnen, klare Handlungsempfehlungen zu geben und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind. Arbeitsrecht verstehe ich dabei nicht als reines Reaktionsrecht, sondern als strategisches Instrument unternehmerischer Steuerung.

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Die Beratung von Arbeitgebern erfordert nicht nur rechtliche Präzision, sondern ein Verständnis für betriebliche Abläufe, Entscheidungsprozesse und wirtschaftliche Zusammenhänge. Genau an dieser Schnittstelle sehe ich meine Aufgabe.

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Juristische Beratung heißt für mich: zuhören, einordnen, entscheiden - verständlich, verlässlich und ohne Umwege. Jede Beratung soll dem Mandanten einen messbaren Mehrwert bieten.

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